Allgemeine Informationen zur Kindertagespflege
Die Kindertagespflege ist ein familiennahes und flexibles Betreuungsangebot, vorrangig für Kinder unter drei Jahren. In der Regel betreut eine Kinderta-gespflegeperson maximal fünf Kinder gleichzeitig im eigenen Haushalt bzw. in extra Räumlichkeiten. Die kleine Gruppe und eine feste Bezugsperson zeichnen die Kindertagespflege aus.
Um Kinder in der Kindertagespflege betreuen zu können, ist eine Pflegeerlaubnis des Jugendamtes notwendig.
Die Formen der Kindertagespflege sind vielfältig und können selbständig oder in einem angestellten Verhältnis ausgeübt werden:
In der Regel werden die Kinder im Haushalt der Kindertagespflegeperson, seltener in anderen geeigneten Räumlichkeiten betreut.
In einer Großtagespflegestelle werden bis zu 10 Kinder von max. 3 Kinder-tagespflegepersonen in geeigneten Räumlichkeiten betreut.
Bei diesen drei Formen ist eine Pflegeerlaubnis durch das zuständige Jugend-amt erforderlich (§ 43 SGB VIII).
Erfolgt die Betreuung ausschließlich im Haushalt der Eltern, handelt es sich um das Modell einer Kinderfrau/ Kinderbetreuer*in. Eine Pflegeerlaubnis ist für diese Form nicht erforderlich aber eine Qualifikation ist auch hier Voraus-setzung.
- kleine Gruppengröße mit maximal fünf Kindern
- stabile und verlässliche Bindungs- und Bezugsperson
- familienähnliche Struktur
- flexible, individuelle Betreuungsmöglichkeiten
- kindgerechte Räumlichkeiten im häuslichen Umfeld oder kindgerecht eingerichtete Räume
- alltagsnahe Lern- und Bildungsmöglichkeiten
- qualifizierte Kindertagespflegepersonen
- Angebot der Jugendhilfe mit Pflegeerlaubnis, Beratung und Versicherung
- regelmäßige Fortbildungsangebote und Gruppentreffen
- Kinderschutz